Kostenlos testen und rechtssicher aussteigen
Ein Fernkurs ist eine Entscheidung, die man selten vor Vertragsschluss vollständig einschätzen kann. Umso wichtiger sind Testphase, Widerrufsrecht und Kündigungsmöglichkeiten.
Die kostenlose Testphase
Viele deutsche Fernschulen bieten freiwillig eine mehrwöchige kostenlose Testphase an: Sie erhalten die ersten Lernhefte, können den Kurs in Ruhe prüfen und den Vertrag innerhalb dieser Frist ohne Angabe von Gründen beenden. Diese Testphase ist keine gesetzliche Pflicht, sondern eine branchenübliche Kulanzregelung – die genaue Dauer steht im jeweiligen Vertrag und sollte vor Anmeldung geprüft werden.
Das gesetzliche Widerrufsrecht
Unabhängig von einer freiwilligen Testphase greift bei Fernunterrichtsverträgen das Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG). Es sieht ein Widerrufsrecht vor, das speziell auf die Situation von Fernlehrgängen zugeschnitten ist. Da die meisten Verträge zusätzlich online oder per Post abgeschlossen werden, greifen häufig ergänzend die allgemeinen Widerrufsregeln für Fernabsatzverträge nach BGB.
Kündigung während der Vertragslaufzeit
Über die Testphase und das Widerrufsrecht hinaus räumt das FernUSG Teilnehmenden ein besonderes Kündigungsrecht ein, das über das allgemeine Zivilrecht hinausgeht – etwa wenn sich die Lebenssituation ändert. Die konkreten Fristen und Modalitäten stehen im Vertrag; im Zweifel lohnt sich eine Nachfrage direkt beim Anbieter.
Checkliste vor der Anmeldung
- Dauer und Bedingungen der Testphase im Vertrag prüfen
- Widerrufsbelehrung lesen, bevor Sie unterschreiben
- Kündigungsfristen und Sonderkündigungsrechte klären
- ZFU-Zulassung des konkreten Kurses prüfen (siehe ZFU-Ratgeber)