Ratgeber · Kosten & Förderung

Fernstudium und Fernkurs fördern lassen

Ein Fernkurs muss nicht komplett aus eigener Tasche bezahlt werden. Je nach Situation kommen mehrere Förderwege infrage – wir stellen die wichtigsten vor.

Bildungsgutschein (Agentur für Arbeit / Jobcenter)

Der Bildungsgutschein richtet sich an Arbeitsuchende oder von Arbeitslosigkeit bedrohte Personen, deren Weiterbildung die Chancen auf dem Arbeitsmarkt verbessert. Voraussetzung ist, dass sowohl der Kurs als auch der Anbieter AZAV-zertifiziert sind – nicht jeder Fernkurs erfüllt das automatisch. Ob im Einzelfall ein Anspruch besteht, klärt ein Beratungsgespräch bei der zuständigen Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter.

Aufstiegs-BAföG (AFBG)

Das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz, kurz Aufstiegs-BAföG, fördert berufliche Aufstiegsfortbildungen – etwa Meister-, Fachwirt-, Techniker- oder vergleichbare Abschlüsse. Die Förderung setzt sich in der Regel aus einem Zuschussanteil und einem zinsgünstigen Darlehensanteil zusammen. Zuständig sind die AFBG-Stellen der Bundesländer bzw. Kammern.

Bildungsurlaub / Bildungsfreistellung

In den meisten Bundesländern haben Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch auf mehrere bezahlte Tage pro Jahr für anerkannte Weiterbildung, ohne dass der Arbeitgeber im Einzelfall zustimmen muss. Bayern und Sachsen kennen kein allgemeines Bildungsurlaubsgesetz. Der gewählte Kurs muss im jeweiligen Bundesland offiziell als Bildungsurlaubsveranstaltung anerkannt sein; das ist nicht bei jedem Fernkurs automatisch der Fall.

Steuerlich absetzen

Kosten für berufliche Fort- und Weiterbildung lassen sich in vielen Fällen als Werbungskosten von der Steuer absetzen, wenn der Kurs vorhandene berufliche Kenntnisse erweitert. Bei einer Erstausbildung oder einem Erststudium gelten andere, meist enger begrenzte Regeln. Da sich Freibeträge und Details ändern können, empfiehlt sich vor der Steuererklärung ein Blick in die aktuellen Vorgaben oder eine steuerliche Beratung.

Fördervoraussetzungen und -höhen ändern sich regelmäßig. Prüfen Sie Ihren individuellen Anspruch immer direkt bei der zuständigen Stelle (Agentur für Arbeit, AFBG-Stelle, zuständiges Landesministerium) – dieser Ratgeber ersetzt keine Einzelfallberatung.

Förderwege im Überblick

FörderwegFür wenZuständig
BildungsgutscheinArbeitsuchende, von Arbeitslosigkeit BedrohteAgentur für Arbeit / Jobcenter
Aufstiegs-BAföGBerufliche AufstiegsfortbildungAFBG-Stellen der Länder/Kammern
BildungsurlaubArbeitnehmer (außer Bayern, Sachsen)Arbeitgeber / Landesbehörde
WerbungskostenBeruflich WeiterbildendeFinanzamt (Steuererklärung)
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